Gerichtsurteil zur Beschneidung: Die Grenzen der Religionsfreiheit
Kommentar
Das Urteil des Kölner Landgerichtes ist richtig – allen Protesten zum Trotz. Die Beschneidung kleiner Jungen aus rein religiösen Motiven ist eine Körperverletzung. Muslime und Juden sollten selbst über ihre Beschneidung entscheiden – frühestens mit 14 Jahren.
von Matthias Ruch New York
Nüchtern betrachtet geht es lediglich um ein kleines Stückchen Haut, Quelle: Financial Times Deutschland… [weiterlesen]
28. Juni 2012 Nachrichten
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